Eine Reihe von Bauten in Trebiz ist im Verzeichnis der geschützten Denkmäler eingetragen: Das St. Martins-Kirchlein von dem Jahr 1754, die Kapelle der Allerheiligsten Dreifaltigkeit vom 18. Jahrhundert, das V.B. Trebizsky-Denkmal vom Jahr 1892, und die Bauten, die als ein Bestandteil des Freilichtmusems sind. Den Dorfkern mit einem rechteckigen Dorfplatz stellt eine ausnahmsweise erhaltene urbanistische Gesamtheit dar, deswegen wurde der Dorfkern durch die Regierungsanordnung Nr. 127 im Jahr 1995 zum Schutzgebiet als Dorfdenkmal erklärt.